Glossar
Todeserklärung
Der Tod einer Person und der Zeitpunkt ihres Todes haben rechtliche Bedeutung für das Entstehen von Erb- und Entschädigungsansprüchen. Nach Kriegsende lagen über Millionen von Menschen, deren Überleben zweifelhaft war, keine Nachrichten vor; sie galten damit als „verschollen“. Das Verschollenheitsrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf bestimmter Fristen eine verschollene Person durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts für tot zu erklären und den (fiktiven) Zeitpunkt ihres Todes festzulegen. Der Beschluss begründet die (widerlegbare) Vermutung des Todes der Person zu diesem Zeitpunkt.
So hat etwa das Amtsgericht Bremen am 8. September 1948 auf die Globalanmeldung der Israelitischen Gemeinde Bremen hin die nach dem damaligen Wissensstand der Gemeinde verschollenen Gemeindemitglieder mit Wirkung auf den 8. Mai 1945, den Tag des Kriegsendes in Europa, für tot erklärt.
Quellen / Weitere Informationen:
Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Auflage, 1959, S. 489 ff.
(Die Darstellung geht auch auf die besondere Situation nach dem Ende des Krieges ein.)
Michael Cochu (2011)