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Glossar

"Arisierung"

Der Vorgang der „Arisierung“ umfasste die Entfernung der Juden aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben sowie die dadurch erzwungene Übertragung ihres Vermögens auf Nichtjuden. Jüdische Unternehmen und Betriebe wurden aufgelöst oder deutlich unter marktüblichem Preis an nichtjüdische Erwerber verkauft. Dasselbe galt für Immobilien, die ebenfalls zwangsweise veräußert werden mussten.

Im Unterschied zu anderen Städten befanden sich in Bremen überwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser im Besitz jüdischer Familien. Die „Arisierung“ dieser Häuser vollzog oft zwischen Privatpersonen, d. h. ohne die Einschaltung von Treuhändern vollzogen. Der Zwang zum Verkauf nahm zwischen 1933 und 1938 zu je mehr Berufsverbote erlassen und je mehr Geschäfte und Betriebe aufgegeben werden mussten, so dass ein Einkommen nahezu unmöglich wurde. Diese Zwangssituation nutzten die Käufer aus. Gerade die private Abwicklung ermöglichte Korruption und Preisdruck auf die Verkäufer.

In Bremen wurden zwischen 1933 und 1938 als Folge der Auswanderung der jüdischen Besitzer 28 Häuser „arisiert“ bzw. „entjudet“. In den Jahren 1938 bis 1942 folgten weitere 178 Häuser. Die nichtjüdischen Käufer zahlten durchschnittlich nur 68 % des amtlichen Schätzwertes. Ab 1941 erfolgte die „Arisierung“ auch durch Beschlagnahme und Veräußerung des Besitzes der Deportierten. Insgesamt wurden 247 Immobilien „arisiert“, wobei es in Bremen aufgrund bereits vor dem Zwangsverkauf bestehender guter Beziehungen zwischen jüdischem Besitzer und „arischem“ Erwerber insbesondere bei Firmenveräußerungen nicht generell zum Verkauf zu Schleuderpreisen kam.


Quellen / Weitere Informationen:
Hanno Balz, Die „Arisierung“ von jüdischem Haus und- Grundbesitz, Bremen 2004


Edith Laudowicz / Dr. Barbara Johr (2011)


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