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Peter Diete, *1885

VERHAFTET 1933 ESTERWEGEN, VERHAFTET 1936 wg. „VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT“, UNTERSUCHUNGSGEFÄNGNIS BREMEN
TOT AN HAFTFOLGEN 25.3.1938


Fröbelstraße 56
Bremen-Vegesack

Verlegedatum: 27.09.2012

Peter Diete

Peter Diete
geb. 1.8.1885 in Breitenworbis

Peter Diete wurde als Sohn von Wilhelm Diete und seiner Frau Elisabeth geb. Döhle geboren. Er heiratete am 17.9.1908 in Stadthagen Engel Marie Wilhelmine Karoline (gen. Lina) Bullmann, geb. 23.12.1885 in Stadthagen. Das Ehepaar hatte vier Kinder: Wilhelm (geb. 25.3.1909), Erich (geb. 28.9.1910), Martha (geb. 19.10.1911) und Lina (geb. 24.1.1915 in Grohn). Von 1920 bis 1938 wohnte die Familie in der Schulstraße 56 (jetzt Fröbelstraße 56) in Bremen-Aumund.

Peter Diete war Werft- und Ziegeleiarbeiter. Er wurde zunächst Mitglied der USPD, trat dann der KPD bei und war seit 1928 in der Roten Hilfe. Durch sein politisches Engagement kam er erstmals bei der Niederschlagung der Bremer Räterepublik in Haft. Er war aktiver Kämpfer gegen den Nationalsozialismus. Am 23.3.1933 wurde er verhaftet und bis zum 24.8.1933 in Blumenthal im Gefängnis in "Schutzhaft" genommen. Im Anschluss war er bis zum 23.12.1933 im KZ Esterwegen inhaftiert. Er kam lungenkrank aus der Haft zurück.

1935 wurde bei Diete eine akute Lungen-Tbc diagnostiziert. Diete war im Krankenhaus Blumenthal und anschließend in der Lungenheilstätte Erbprinzen Tanne. Dort verweigerte er eine Lungenoperation und wurde aus "disziplinarischen" Gründen entlassen. Trotz der Krankheit wurde Peter Diete am 12.12.1936 wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" erneut verhaftet. Bis zum 17.12.1936 blieb er in Blumenthal in Untersuchungshaft und kam dann bis zum 30.6.1937 in das Untersuchungsgefängnis nach Bremen. Völlig krank und gebrochen kehrte er aus der Haft zurück. Am 25.3.1938 verstarb Peter Diete an den Haftfolgen.

Die Witwe hatte nach dem Krieg eine langjährige Auseinandersetzung mit der Wiedergutmachungsbehörde, die den Zusammenhang zwischen Haft und Erkrankung bestritt. Sie vertrat die Ansicht, die ebenfalls an Tbc erkrankte Tochter habe ihren Vater angesteckt. Schließlich stellte das Landgericht Bremen am 7.5.1954 fest, "dass sich der Verstorbene die Lungen-Tbc in der ersten Haft zugezogen hat". Die zur Ruhe gekommene ältere Tbc wurde durch die Haftbedingungen reaktiviert. Daher habe auch der Verstorbene seine Tochter angesteckt, und nicht umgekehrt.


Verfasserin:
Wiltrud Ahlers (2012)

Informationsquellen:
Staatsarchiv Bremen, Akte 4,54-E6039

Weitere Informationen:
Glossarbeitrag Politisch Verfolgte
Glossarbeitrag "Schutzhaft"