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Otto Zade, *1888

VERHAFTET 1942 / GEFANGENENHAUS OSTERTORWACHE
FLUCHT IN DEN TOD 11.5.1942


Fürther Straße 71
Bremen-Findorff

Verlegedatum: 18.11.2019

Otto Zade


Heinrich Otto Friedrich Zade kam am 19.5.1888 in Bremen als Sohn von Friedrich und Sophia Zade, geb. Meenen, zur Welt. Im Dezember 1919 heiratete er Frieda Kreikemeyer. Das Ehepaar hatte zwei Töchter: Hedwig (geb. 1920) und Gerda (geb. 1922). Seit 1925 lebte die Familie in der Fürther Straße 71.

Otto Zade trat bereits vor 1914 in die SPD ein. Seine berufliche Laufbahn begann er 1916 als Bürogehilfe beim Grundstücks-Verwaltungsamt. Er wurde als Sachbearbeiter für die Staatliche Feuerversicherung eingesetzt und 1920 zum Verwaltungssekretär ernannt. 1924 wurde er zum Verwaltungsobersekretär befördert. Am 1.8.1933 wurde er gemäß Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aufgrund seiner SPD-Mitgliedschaft entlassen. Danach war er zeitweise arbeitslos und bezog keine Unterstützung. Für kurze Zeit war er als Vertreter tätig für den Weinhändler H. Hollmann in der Langemarckstraße 48/50. Bis zu seiner Verhaftung war er schließlich ab 1.5.1935 als Buchhalter bei Schlachtermeister Christian Schröder in der Westerstraße 74 beschäftigt. Zunächst halbtags bei einem Verdienst von 100 RM, ab Herbst 1939 ganztags bei einem Verdienst um 280 RM. Am 3.5.1942 wurde Otto Zade von der Gestapo verhaftet, der Familie wurde kein Grund mitgeteilt.

Knapp ein Jahr später wurde der Grund seiner Verhaftung klar. Er erschließt sich aus den Akten eines anderen Gerichtsverfahrens, das am 25.3.1943 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg in Bremen stattfand: Der Prozess wegen „Vorbereitung des Hochverrats usw.“ gegen den Weinhändler und Weinimporteur Heinrich Hollmann, seine Ehefrau und seine Tochter. Hollmann gehörte zeitweise der KPD und der Roten Hilfe an. Der vordergründige Anklagegrund lautete: „Die Angeklagten haben nach der Anklage absichtlich ausländische Sender abgehört.“ In einem weiteren Teil der Anklage wurde ihnen ein Verstoß gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen zur Last gelegt.

Nach der Urteilsbegründung soll Hollmann im Mai 1941 Otto Zade auf der Straße angesprochen haben, ob er ihm „nicht einen Braten besorgen könnte“, er würde sich durch die Abgabe von Spirituosen erkenntlich zeigen. Daraufhin habe Zade ihm „regelmäßig sonnabends einen Braten von 5 bis 6 Pfund, fast immer Fleisch ohne Knochen“ ins Haus gebracht. Die Bezahlung sei in bar erfolgt oder in Verrechnung mit Spirituosen. Es konnte Zade allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er seinem Arbeitgeber Fleischmarken entwendet hatte.

Nach seiner Verhaftung soll Zade bei seiner Vernehmung „ohne sich selbst zu schonen, alle Angaben gemacht haben, die zur Aufklärung erforderlich waren“. Hollmann, der noch weitere Lieferanten für rationierte Lebensmittel hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt.

Otto Zade erlebte den Prozess nicht mehr, er nahm sich am 11.5.1942 in einer Zelle des Gefangenenhauses Ostertorwache das Leben. Seine Ehefrau gab als Erklärung für seinen Freitod im Wiedergutmachungsverfahren nach dem Krieg an: „Mein Mann war durch die Entlassung aus dem Amt mit seinen Nerven vollständig fertig und sehe ich dieses als Grund an, dass er es vorzog, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Seine Äußerungen, dass er es nicht lange aushalten würde, haben sich leider bestätigt.“

Peter Christoffersen (2019)

Informationsquellen:
StA Bremen 4,54-E4467, 4,54-E216, Einwohnermeldekartei

Weitere Informationen:
Haftstätten in Bremen