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Friedrich Clüver, *1904

VERHAFTET 1943, ARBEITSERZIEHUNGSLAGER FARGE, TOT 29.8.1943


Alter Postweg 267
Bremen-Hemelingen

Verlegedatum: 30.09.2021

Friedrich Clüver


Friedrich Wilhelm Hermann Clüver wurde am 21.11.04 in Bremen geboren als Sohn von
Friedrich Clüver (geb. 1877) und Henny geb. Frommund. Am 26.3.1932 heiratete er in
Bremen Erna Marie Elisabeth Glindemann (geb. 1903). Das Ehepaar hatte zwei Söhne:
Erwin (geb.1932) und Helmut (geb.1934). Im Mai 1934 trennte es sich; die Ehe wurde
1937 geschieden.

Der Schlosser (Metallarbeiter) Friedrich Clüver lebte seit 1926 in seinem Elternhaus im
Alten Postweg 267. Er war Mitglied der SPD und im Reichsbanner. Ab 8.11.1938 leistete
er seinen Wehrdienst ab. In der Zeit vom 15. bis 28.3.1939 wurde er zur Begutachtung
in die Bremer Nervenklinik eingewiesen. Die Diagnose lautete nach dem dort angefer-
tigten Gutachten „angeborener (?) Schwachsinn“, woraufhin er aus der Wehrmacht ent-
lassen wurde.

Im Reichsbahn-Ausbesserungswerk in Bremen Sebaldsbrück war er ab 19.3.1940 dienst-
verpflichtet. Nach Aussagen seines Vaters im späteren Entschädigungsverfahren waren
abfällige Äußerungen der dortigen Arbeiter über Clüvers Geisteshaltung der Anlass für
seine fristlose Entlassung. Die Bahn begründete dagegen die fristlose Dienstentpflich-
tung per 17.5.1940 damit, dass er für den Reichsbahndienst „ungeeignet“ sei. Anschlie-
ßend sollte er als Wächter bei der Wach- und Schließgesellschaft arbeiten; das sagte
ihm jedoch nicht zu, und er bemühte sich um andere Arbeit. Das Amtsgericht Bremen
verurteilte ihn am 14.10.1941 zu drei Wochen Gefängnis wegen Arbeitsvertragsbruchs
und am 10.4.1942 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 RM.

Am 24.4.1942 wurde in einem ärztlichen Gutachten festgehalten, er sei als „notorischer
Drückeberger bekannt, arbeitsscheu und debil“. Er müsse scharf angefasst und zur Ar-
beit gezwungen werden. Angeblich aus diesen Gründen wurde er verhaftet und in das
Arbeitserziehungslager Farge eingewiesen. Nach sechs Wochen erhielten seine Eltern
die Nachricht, ihr Sohn sei am 29.8.1943 gestorben. Sie erreichten nach beharrlichem
Einsatz die Freigabe seiner Leiche. Nachdem das gelungen war, zog der Vater das Fazit,
dass sein Sohn erschlagen worden sei, denn die Leiche wies Wunden an Kopf und Armen auf.
Das Wohlfahrtsamt – als Vormund für die beiden Söhne – benannte dagegen „Erschöpfung“
als Todesursache.

Barbara Ebeling (2023)

Informationsquellen:
StA Bremen 4,54-E2153, Einwohnermeldekarte

Weitere Informationen:
Glossarbeitrag Arbeitserziehungslager